Wichtige Urteile / Rechtsnews:

Änderung des Unterhaltsrechts 

Seit dem 01.01.2008 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Kinder werden im Unterhaltsrecht nunmehr Vorrang, beispielsweise vor dem geschiedenen Ehepartner, haben. Damit geht eine größere Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten einher. Unterhalt vom geschiedenen Partner für eine unbestimmte Zeit nach der Ehescheidung gehört somit der Vergangenheit an. Die Reform bringt weiterhin einen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder sowie Gesetzesänderungen beim Betreuungsunterhalt und in der Rangfolge Betreuender. Für den Rechtssuchenden ist von entscheidender Bedeutung, daß bestehende Unterhaltspflichten an die neue Rechtslage angepasst werden können. Eine kompetente rechtliche Bestandsaufnahme durch einen Rechtsanwalt ist daher sinnvoll, eine Abänderungsklage kann den zu zahlenden Unterhalt bestenfalls auf Null reduzieren.

 

Gerichte erkennen auch in Deutschland immer höhere Schmerzensgeldbeträge zu

Die Schmerzensgeldsummen, die z.B. Opfern von schweren Verkehrsunfällen von deutschen Gerichten zugesprochen werden, haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Dies ist maßgeblich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.10.1992 (BGHVI ZR 201/91) zu einem  ärzlichen Behandlungsfehler bei einer Geburt zurückzuführen.Der BGH hatte in diesem Urteil die früher übliche Reduzierung des Schmerzensgeldes auf eine rein symbolische Entschädigung aufgegeben und den Sinn und Zweck des Schmerzensgeldes als spürbare Ausgleichs-, Genugtuungs- und Würdefunktion hervorgehoben.



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