Wichtige Urteile / Rechtsnews:
Änderung des Unterhaltsrechts
Seit dem 01.01.2008 ist das neue Unterhaltsrecht in Kraft getreten.
Kinder werden im Unterhaltsrecht nunmehr Vorrang, beispielsweise vor dem
geschiedenen Ehepartner, haben. Damit geht eine größere
Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten einher. Unterhalt vom geschiedenen
Partner für eine unbestimmte Zeit nach der Ehescheidung gehört somit der
Vergangenheit an. Die Reform bringt weiterhin einen Mindestunterhalt für
minderjährige Kinder sowie Gesetzesänderungen beim Betreuungsunterhalt und in
der Rangfolge Betreuender. Für den Rechtssuchenden ist von entscheidender
Bedeutung, daß bestehende
Unterhaltspflichten an die neue Rechtslage angepasst werden
können. Eine kompetente rechtliche Bestandsaufnahme durch einen Rechtsanwalt
ist daher sinnvoll, eine Abänderungsklage kann den zu zahlenden Unterhalt
bestenfalls auf Null reduzieren.
Gerichte erkennen auch in Deutschland immer höhere Schmerzensgeldbeträge zu
Die Schmerzensgeldsummen,
die z.B. Opfern von schweren Verkehrsunfällen von deutschen Gerichten
zugesprochen werden, haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Dies ist
maßgeblich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.10.1992 (BGH, VI ZR 201/91) zu einem
ärzlichen Behandlungsfehler bei einer Geburt zurückzuführen.Der BGH hatte
in diesem Urteil die früher übliche Reduzierung des Schmerzensgeldes auf eine
rein symbolische Entschädigung aufgegeben und den Sinn und Zweck des
Schmerzensgeldes als spürbare Ausgleichs-, Genugtuungs- und Würdefunktion
hervorgehoben.
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